Zeichnung Victor Dürst
Finanzierung
Beratung von Schulen
Lehrpersonen, Schulleitungen oder Eltern, je nach Kanton auch die Fachstelle Sonderpädagogik oder Schulpsychologische Dienste, stellen einen Antrag auf Kostenübernahme für die störungsspezifische Beratung in Schulen durch die harksenvogt ag an die zuständigen Amtsstellen (Volksschulamt bzw. Amt für Mittelschulen). Die Amtsstellen entscheiden über die Genehmigung des Antrages.Beratung von Institutionen
Die Kosten werden von den Institutionen übernommen.Beratung von Fachpersonen der Berufsbildung
Wenn eine Kostengutsprache der IV für ein Coaching besteht, werden die Kosten durch diese übernommen. Eine Kostengutsprache kann von Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern beantragt werden. In Einzelfällen werden die Coachings auch von den Lehrbetrieben übernommen.Beratung von Familien
Die Kosten werden bisweilen von der Pro Infirmis im Wohnkanton oder dem Sozialdienst der Einwohnergemeinde übernommen. Dazu braucht es einen Antrag der Familie. Von den potentiellen Geldgebern wird eine Offenlegung der finanziellen Verhältnisse verlangt. Falls diese beiden Institutionen als Geldgeber nicht in Frage kommen, können die Familien Stiftungen anfragen, welche sich in Einzelfällen an den Kosten beteiligen. Ansonsten werden die Kosten von den Familien selbst getragen.Beratung von Jugendlichen und Erwachsenen mit den Zielen beruflicher (Wieder-) Einstieg bzw. Arbeitsplatzerhalt
Die Kosten der Beratung werden nach einem Antrag des Betroffenen von der Invalidenversicherung übernommen.Fachsupervision, systemische Supervision, Weiterbildungen
Die Kosten werden von den anfragenden Institutionen übernommen.Diagnosik
Die Kosten werden bei Vorliegen einer entsprechenden Anordnung von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen.Psychotherapie
Die Kosten werden bei Vorliegen einer entsprechenden Anordnung von der obligatorischen Krankenversicherung resp. bei Vorliegen einer entsprechenden Kostengutsprache von der Invalidenversicherung übernommen.Kontakt
harksenvogt agMattenstrasse 53
6312 Steinhausen
Telefon: 041 530 36 89
Mail:
Web: www.harksenvogt.ch